Spare bis zu €300 beim Kauf von Home Office Möbel in Österreich: Das Home Office Paket erklärt

Arbeitnehmer können Kosten bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung mit dem entsprechenden Rechnungsnachweis über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

In 3 Schritten zum Home Office Schnäppchen

1. Prüfe deine Voraussetzung 

Um einen Anspruch auf die Förderung in Höhe von €300 zu bekommen, musst du 2021 mindestens 26 Tage im Jahr im Home Office verbringen. Sprich wenn du zumindest jede 2.Woche nur 1 Tag im Home Office verbringst, dann würdest du 26 Arbeitstage im Home Office verzeichnen und hättest somit einen Anspruch auf die Förderung. Ebenso setzt sich der Anspruch aus 2 Teilen zusammen. Der 1.Teil deines Anspruchs bezieht sich auf das Jahr 2021. Erfüllst du die Voraussetzung der 26 Tage, kannst du €150 in deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Der 2.Teil deines Anspruchs hängt davon ab, inwiefern du bereits einen Anspruch von bis zu €150 für das Jahr 2020 geltend gemacht hast. Hast du eben noch keinen Anspruch für 2020 geltend gemacht, dann bedeutet dies, dass du in 2021 aus dem Vollen schöpfen kannst und zum Beispiel einen ergonomischen Stuhl oder Schreibtisch über die Arbeitnehmerveranlagung für 2021 um €300 gefördert bekommst!

2. Was wird unterstützt?

Auf der Seite des BMF (Bundesministerium Finanzen) heißt es: “ergonomische Einrichtung ihres häuslichen Arbeitsplatzes außerhalb eines Arbeitszimmers (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung)”. Für weitere Inspiration empfehlen wir unsere Blog Artikel Die Grundausstattung für deinen Home Office Arbeitsplatz.

3. Reiche deine Arbeitnehmerveranlagung ein

Solltest du bereits verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben müssen, so ist die Frist der 30. April bzw. 30. Juni (bei Online-Erklärungen) des Folgejahres. Solltest du freiwillig eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben wollen, so hast du 5 Jahre dafür Zeit. PS. Vergiss nicht den Beleg aufzuheben 😉

Wir stützen uns in diesem Blog Artikel auf Angaben des BMF (Österreichische Bundesministerium für Finanzen). Für aktuelle Angaben mit Gewähr, besuche bitte die Seite des BMF unter bmf.gv.at

Möchtest du mehr zum Thema 'Home Office' lernen, empfehlen wir unseren vollständigen Home Office Ratgeber welchen du hier kostenlos runterladen kannst. Beziehungsweise könnten auch folgende Artikel für dich interessant sein:

 


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